§25/11 – Der Paragraph, den es nicht gibt
… und warum er trotzdem Leben rettet
Jedes Jahr am 25. November erinnert der Orange Day daran, dass Gewalt gegen Frauen kein Privatproblem ist. Kerzen, Posts, Statements. Und am 26. November geht der Alltag weiter.
Für die Frauen, die betroffen sind, gilt das nicht. Für sie geht der Alltag weiter — in derselben Wohnung, mit demselben Mann, hinter derselben Tür.
Genau das ist das Problem. Und genau da setzt eine Initiative an, die wir kennen, unterstützen und weiterempfehlen.
Was ist §25/11?
§25/11 ist kein Gesetz. Es gibt ihn im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht. Er ist ein Kunstparagraph — eine Zusatzanlage zum Mietvertrag, die Vermieterinnen und Vermieter freiwillig in jeden Mietvertrag aufnehmen können. Entwickelt vom Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Berlin gemeinsam mit der Kreativagentur PEIX Health Group.
Der Paragraph enthält keine Verbote, keine Sanktionen. Er enthält Informationen. Hilfetelefonnummern. Anlaufstellen. Handlungshinweise — für Betroffene, aber auch für Nachbarinnen und Nachbarn, die etwas hören und nicht wissen, was sie tun sollen.
Die Idee dahinter ist einfach und wirksam: Wer schon beim Einzug weiß, dass häusliche Gewalt kein Tabu ist und Hilfe erreichbar ist, hat einen niedrigschwelligeren Zugang zu dieser Hilfe, wenn er sie braucht. Und Nachbarinnen und Nachbarn wissen, dass Hinschauen erwünscht ist.
Warum reicht ein Orange Day nicht?
Häusliche Gewalt passiert nicht an einem Tag im Jahr. Sie passiert täglich. Sie passiert in Häusern, die wir kennen. In Wohnungen, an denen wir vorbeigehen. Hinter Türen, die niemand aufmacht.
In Deutschland wird im Schnitt alle zwei bis drei Tage eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Die Dunkelziffer bei Gewaltfällen, die nicht zur Anzeige kommen, ist vielfach höher als die Polizeistatistik ausweist.
Ein Gedenktag schafft Aufmerksamkeit. Aber Aufmerksamkeit allein bringt keine Frau aus einer Situation heraus, in der sie nicht weiß, an wen sie sich wenden kann — oder in der die Scham so groß ist, dass sie schweigt, auch wenn sie Hilfe annehmen würde.
§25/11 setzt früher an: nicht im Moment der Krise, sondern davor. Im Alltag. Im Hausflur. Im Mietvertrag.
Was in der Politik gerade passiert
Das Thema bewegt auch den Gesetzgeber. Auf Initiative mehrerer Bundesländer hat der Bundesrat beschlossen, einen Gesetzentwurf einzubringen, der Betroffenen häuslicher Gewalt ermöglicht, schneller aus einem gemeinsamen Mietvertrag auszuscheiden. Bislang müssen alle Mieterinnen und Mieter zustimmen — verweigert der gewalttätige Partner die Zustimmung, bleibt oft nur ein separates Gerichtsverfahren. Das ist eine Hürde, die viele Betroffene nicht nehmen können.
Ein wichtiger Schritt. Aber Gesetze brauchen Zeit. Und für Frauen, die heute in Gefahr sind, zählt jeder Tag.
§25/11 braucht kein Gesetz. Es braucht Vermieterinnen und Vermieter, die die Anlage unterschreiben. Wohnungsbaugesellschaften, die mitziehen. Hausverwaltungen, die das Poster im Eingang aufhängen.
Was das mit uns zu tun hat
Der SkF Saarland e.V. ist kein Träger dieser Initiative. Wir sind Fürsprecher.
Wir begleiten Frauen, die häusliche Gewalt erlebt haben. Wir wissen, wie lang der Weg aus einer solchen Situation ist — und wie viel einfacher dieser Weg wäre, wenn Betroffene früher wüssten, wohin sie sich wenden können.
Deshalb sagen wir klar: §25/11 ist gut. Und wir empfehlen jedem Wohnungsunternehmen, jeder Hausverwaltung, jeder Vermieterin und jedem Vermieter im Saarland: Schaut euch diese Initiative an. Macht mit.
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